AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der yucon GmbH (nachfolgend yucon genannt) in 8055 Zürich, Im Tiergarten 11
Präambel
Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und somit des Verhältnisses zwischen Kunde und yucon bildet das Auftragsrecht im Sinne der Art. 394 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts (OR). Das Vertrauen in eine fachmännisch einwandfreie, unabhängige und objektive Beratung durch die yucon sowie in die umfassende Information und Transparenz dem Kunden gegenüber bilden die Basis für Kundenverträge und damit für eine gute Zusammenarbeit.
Gestützt darauf vereinbaren der Kunde und die yucon was folgt:
Vertrag und Dienstleistungen
Alle Offerten der yucon sind unverbindlich. Der Kunde beauftragt die yucon für die in der Offerte genannten Leistungen. Die Offerte bildet zusammen mit diesen AGBs den Rahmen für einen Vertrag mit dem Kunden. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn die yucon eine Annahmeerklärung oder Bestellung schriftlich bestätigt. Alle vertraglichen Vereinbarungen müssen schriftlich erfolgen.
Die yucon kann für die Leistungserbringung Subunternehmer unter Wahrung der Vertraulichkeit einsetzen.
Zusammenarbeit
Die yucon ist verpflichtet, sämtliche Aufträge, auch gegenüber Dritten, jederzeit zu den bestmöglichen Bedingungen und Konditionen für den Kunden zu verhandeln und einzukaufen.
Der Kunde liefert ein verbindliches Briefing und stellt der yucon alle relevanten Informationen zur Verfügung, die für die Durchführung des Auftrages sowie den Leistungen der yucon notwendig sind bzw. beschafft diese soweit angefordert und möglich.
Der Kunde und die yucon legen für die Meetings und das Reporting eine verbindliche Regelung fest.
Die yucon archiviert sämtliche aus dem Auftrag resultierende Unterlagen wie folgt: Konzeptionelle Daten für die Dauer von 5 Jahren. Kaufmännische-, Buchhaltungs-Daten etc. für die Dauer von 10 Jahren. Die yucon (inkl. deren Mitarbeiter) verpflichtet sich, sämtliche Geschäftsvorgänge im Rahmen dieses Auftrages, auch über das Vertragsende hinaus, jederzeit vertraulich zu behandeln.
Im Rahmen einer Abnahme ist der Kunde verpflichtet alle Leistungen der yucon unverzüglich nach der Fertigstellung zu prüfen und mögliche Mängel sofort mitzuteilen.
Immaterialgüterrechte, die der yucon bereits vor Vertragsbeginn gehören, verbleiben in der alleinigen Berechtigung der yucon. Der Kunde erwirbt daran keinerlei Rechte
Die Leistungen aus unseren Supportverträgen beziehen sich auf Tätigkeiten innerhalb der normalen Bürozeiten (8 17 Uhr). Tätigkeiten ausserhalb der Bürozeiten werden gesondert verrechnet.
Rechnungs- und Zahlungs-Modalitäten
Der Kunde verpflichtet sich, die Leistungen der yucon gemäss der Offerte zu bezahlen. Alle Preise verstehen sich zusätzlich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
yucon-rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Drittkosten werden immer vorab in Rechnung gestellt. Bei Projekten mit einer Laufzeit über einem Monat, können monatliche Teilrechnungen gestellt werden.
Die yucon informiert den Kunden schriftlich, welche individuellen Zahlungstermine mit den Medien oder sonstigen Dritten sie vereinbart hat resp. heute angewendet werden. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, die Zahlungstermine strikt einzuhalten.
Sämtliche Zahlungen in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung haben jeweils durch Banküberweisung zu erfolgen, andere Zahlungsformen (insbesondere Scheck oder Bargeld) sind ausgeschlossen.
Laufzeit und Kündigung
Ein Vertrag kann nach Beauftragung nicht mehr gekündigt werden. Wenn ein Milestone bezogenes Vorgehen vereinbart worden ist, können beide Vertragsparteien nach jedem Milestone das Projekt kündigen. Bei wiederkehrenden Leistungen können beide Parteien die Vereinbarung jederzeit auf Ende eines Monats kündigen.
Haftung
Die yucon garantiert keine Leistungen Dritter.
Die yucon haftet für den direkten Schaden, der aus vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Verletzung ihrer Pflichten aus dieser Vereinbarung entsteht. In allen anderen Fällen ist die yucon nicht haftbar.
Schlussbestimmungen
Wenn eine Bestimmung dieser AGBs unwirksam wird, bleiben die anderen Bestimmungen davon unberücksichtigt.
Die yucon behält sich das Recht vor, die AGBs jederzeit zu ändern. Die yucon wird dem Auftraggeber eine solche Änderung umgehend mitteilen. Sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der Änderungsmitteilung widerspricht, gelten die geänderten AGBs als vom Kunden angenommen. Bei Erteilung eines neuen Auftrages gelten die aktuellen AGBs auch für alle bestehenden Aufträge.
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Zürich. Es gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts OR, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der yucon GmbH und die Vereinbarung aus der Offerte.